Denkmalpflege und Archäologie da.lu. ch

Gesetzliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen auf

Bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit berücksichtigt die Kantonale Denkmalpflege Luzern Leitsätze zur Denkmalpflege in der Schweiz  und ferner die internationalen Charten und Abkommen:

  • Charta von Venedig. Internationale Charta über die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern und Ensembles, 1964.
  • Charta von Florenz. Charta der historischen Gärten, 1981.
  • Charta von Washington. Internationale Charta zur Denkmalpflege in Historischen Städten, 1987.
  • Abkommen zum Schutz des baugeschichtlichen Erbes Europas, Granada 1985 (Europarat).

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen